Sicherheitstechnik

Ihre Sicherheit ist uns wichtig

Wir bieten Ihnen Sicherheitstechnik, die auf Ihre bedürfnisse angepasst ist! Nur durch eine gute Planung und umfangreiche Beratung kann sichergestellt werden, dass die Technik Sie nicht im Stich lässt. Schon kleine Planungsfehler führen oft dazu, dass z.B. die beste Alarmanlage nutzlos ist, weil eine Kleinigkeit übersehen wurde und somit eine Schwachstelle im zu sichernden Objekt bestehen bleibt.

Damit Ihnen das nicht passiert, legen wir sehr viel Wert auf die ausführliche Beratung und Planung Ihrer Sicherheitstechnik.

Unser Spektrum umfasst dabei folgende Tätigkeiten:

  • Installation von Alarmanlagen & Einbruchmeldeanlagen (auch mit Notrufaufschaltung)
  • Rauchmelder, Brandmelde- & Brandfrüherkennungsanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen (z.B. konventionell mit DVR oder via IP / Ethernet Netzwerk)
  • Zugangskontrollsysteme
  • u.v.m...


Rauchmelderpflicht in Deutschland

Wussten Sie schon...?
Die Rauchmelderpflicht in Deutschland!

Durchschnittlich sterben 600 Menschen jährlich in Deutschland als Opfer von Bränden. Dabei wirken zumeist nicht die Flammen tödlich, sondern die giftigen Rauchgase. Die meisten Brandopfer trifft es nachts in ihren eigenen vier Wänden.

Die Firma Reuten Elektrotechnik steht in gerne mit Rat und der fachgerechten Installation zur Seite. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen Beratungstermin!  --Für weitere Informationen hier klicken--

Jedes Jahr verunglücken in Deutschland Menschen tödlich durch Brände in Ihren Wohnungen.


In vielen Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Die Rauchmelder sind wichtig für Wohnung oder Haus. Durch den lauten Ton des Rauchmelders werden Sie auch im Schlaf geweckt. So haben Sie genügend Zeit sich in Sicherheit zu bringen.

Normen und rechtliche Grundlagen

Die DIN 14676 sowie die jeweiligen Landesbauordnung regeln die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. 

 Die Rauchmelderpflicht gilt auch für folgende Räume:

  • Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
  • Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten
  • Containerräume Hütten und Gartenlauben
  • Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)

Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.
Als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer.

Gerne beraten wir Sie über eine individuelle Lösung in Haus oder Wohnung.